Seit 2015 sind viele bekannte Binnenseen in Sachsen, die bisher für das Kitesurfen genutzt wurden, als schiffbar erklärt. Dadurch gilt auf diesen Seen die Sächsische Schifffahrtsverordnung PDF, wodurch das Kitesurfen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SächsSchiffVO verboten ist. Bisherige Ausnahmegenehmigungen wurden von der Landesdirektion Sachsen (LDS) nicht verlängert oder wurden wieder zurückgezogen. Nach Auffassung der LDS sind die Flächen für das Kitesurfen gesondert auszuweisen um einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung stellen zu können. Hierzu sollen Tonnen genutzt werden, welche alle 100 Meter auszubringen wären. Die geforderte „regelkonforme Austonnung“ beruht auf der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (gemäß Anlage 8 Abschnitt VIII „Bezeichnung einer besonderen Wasserfläche“ Nr. 2 BinSchStrO Externer-Link), die im August 2014 in die SächsSchiffVO aufgenommen wurde.

Nach § 8.13 BinSchStrO muss ein Kitebereich lediglich mit dem Tafelzeichen E.24 gekennzeichnet sein. So wird es auch von anderen Schiff- und Wasserbehörden in der Bundesrepublik gehandhabt. Zum Beispiel wird der Kitebereich am Schwielochsee in Brandenburg mit zwei Schildern am Ufer gekennzeichnet. Diese Lösung ist einfach umzusetzen, günstig und effizient. Dagegen fordert die LDS eine Austonnung welche mit 20-40 Bojen (je 1000 € pro Stück) für die Gemeinden des Landes Sachsen nicht finanzierbar ist. Die Folgekosten wie das Ein- und Ausbringen der Bojen im Frühling und Herbst sind dabei noch nicht eingerechnet.

Der Mehrwert einer solchen Austonnung ist zudem äußerst fraglich. Die für das Kitesurfen genutzten Binnenseen, welche allesamt geflutete Tagebaurestlöcher sind und in der Regel keine Anbindung an ein Wasserstraßennetz haben, ist das Verkehrsaufkommen nach wie vor extrem niedrig.

Beispielsweise stellen die Kitesurfer für den Bärwalder See eine der größten Nutzergruppen dar. Die falsche Auslegung der BinSchiffStrO auf den besagten Seen geht deutlich über das Ziel hinaus und bremst deren junge touristische Entwicklung aus.

Unser Verein, Kitesurf Lausitz e.V., fordert die LDS auf, ihre Forderung durch einen unabhängigen Dritten prüfen zu lassen und die Anforderungen für die Kennzeichnung von Kitesurfflächen an den vorliegenden Gegebenheiten anzupassen.

Pressemitteilungen:

Kiteverbot in Sachsen, PDF
Gefahrenpotenziel Kitesurfen, PDF