Ende Juli erteilte die Landesdirektion endlich eine Ausnahmeregelung die das Kitesurfen auf den Bärwalder See offiziell wieder ermöglichen soll. Die geforderten Auflagen (Beschilderung & Vertonnung) und die Beschränkung des Bescheides bis zum Jahresende, sind aktuell für die zuständige Gemeinde Boxberg jedoch so nicht realisierbar. Die Gemeinde Boxberg hat deswegen Widerspruch gegen den Bescheid bei der LDS eingelegt. Unabhängig von dem Widerspruch, sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass eine Vertonnung aktuell und in absehbarer Zukunft aufgrund eines sehr geringen Nutzungsaufkommens auf dem See unnötig ist.

Dazu die Gemeinde:

»Gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen, das Kitesurfen auf dem Bärwalder See bis zum 31.12.2016 auf einer Wasserfläche im westlichen Bereich zu gestatten, haben wir Widerspruch eingelegt. Grundsätzlich haben wir uns über die Entscheidung gefreut, eine fristgemäße Umsetzung der Nebenbestimmungen ist jedoch weder realistisch noch verhältnismäßig. Die Lieferzeit der geforderten Stumpftonnen beträgt 5-6 Wochen, die wasserrechtlich genehmigte und im Nutzungsvertrag mit der LMBV festgehaltene wassersportliche Nutzung ist jedoch nur bis 31.10.2016 möglich. Eine Inanspruchnahme von finanziellen Mitteln wäre unter Wahrung des haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Vorsichts- und Sparsamkeitsgebotes bei einer Befristung der Ausnahme des Verbots nicht zu verantworten. Das betrifft ebenso das Aufstellen von entsprechenden Hinweistafeln über Sperrbereiche, unterschiedliche Nutzungsbereiche und besondere Verhaltensvorschriften. Diese Informationen wären zudem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Erklärung der Schiffbarkeit bereits im nächsten Jahr wieder komplett hinfällig.
Wir haben der Landesdirektion praktikable Lösungsvorschläge unterbreitet und hoffen auf Genehmigung einer unbefristeten Ausnahme vom Verbot des Kitesurfens auf dem Bärwalder See.«